B2B Firmengeschenke in Deutschland
Geschenke sind Geld- oder Sachzuwendungen, die Sie an Arbeitnehmer, Geschäftspartner, Kunden oder Dritte ohne rechtliche Verpflichtung und ohne zeitlichen oder anderen Zusammenhang mit einer Gegenleistung erbringen. Bei Geschenken an Dritte Personen ist die steuerfreie Freigrenze z.B. in Deutschland von € 35 zu beachten. Betrieblich veranlasste Geschenke über € 35 dürfen den steuerlichen Gewinn nicht mindern. Weiterführende Informationen zu Firmengeschenken
B2B Firmengeschenke in Österreich
Kundengeschenke unterliegen grundsätzlich der Umsatzsteuer, unter der Voraussetzung, dass für sie ein gänzlicher oder teilweiser Vorsteuerabzug möglich war. Ausgenommen sind nur Geschenke von geringem Wert oder Warenmuster. Ein geringer Wert ist bis € 40 netto anzunehmen, wobei die an einen Empfänger pro Kalenderjahr abgegebenen Geschenke diese Grenze nicht übersteigen dürfen. Aufwendungen für geringwertige Werbeträger wie Kugelschreiber sind vernachlässigbar und sind nicht in die € 40 Grenze mit einzurechen.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass “echte” Weihnachtsgeschenke, also keine Werbeartikel bzw. Warenproben, für Kunden weder als Betriebsausgabe geltend gemacht werden können, noch das Recht zum endgültigen Vorsteuerabzug besteht, sofern die Grenze von € 40 überschritten wird. Weiterführende Informationen zu Firmengeschenken in Österreich