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Ja, das Internet und die Digitalisierung machen heutzutage sehr vieles einfacher, schneller und zudem viel günstiger. So kann selber und ganz einfach eine Marke direkt online Beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum registrieren und anmelden. Die Bezahlung der Gebühren erfolgt auch gleich einfach mittels Online Bezahlung,
Ist man sich nicht ganz sicher wegen bereits existierenden Markennamen, dann kann man das ebenfalls selber bei der Markensuche beim Patentamt machen.
Genau dieses Vorgehen haben wir bei der online Markenanmeldung für REHMOCTA gemacht und auch die Gebühren online beglichen und eine Abrechnung erhalten. Damit war die Sache erledigt – für uns – aber nicht für andere, kreative Köpfe. Für die beginnt damit nämlich die kreative Geldeintreibungsarbeit.
Vermutlich nutzen die kreativen Geldbeschaffer bei der Markenanmeldung die fehlende, interne Kommunikation bei Unternehmen aus und die Buchhaltung überweist die auf “Offiziell” gestaltete, irreführende Rechnung – und das Geld ist futsch.
Nach erfolgter Anmeldung unserer Marke erhielten wir als Anmelder gleich zwei Rechnungen. Jede Rechnung war so gestaltet, das der Eindruck erweckt wird, das diese Zahlung noch im Zusammenhang mit der Markenanmeldung zu leisten ist.
Das Schreiben richtete sich direkt an uns. Vielleicht wären darauf reingefallen, wenn nicht zeitgleich BEIDE Rechnungen gekommen wären.
Wir haben das intern dann geprüft, rückgefragt, online recherchiert und sind so auf diese Geldbeschaffungsmethode drauf gekommen: Es besteht in aller Regel keine Verpflichtung zur Zahlung. Unser Empfehlung: Bitte ganz genau lesen und prüfen.
Offensichtlich funktioniert die “Geld Abzock Masche” gut. Wie es scheint, werden von bestimmten Personen die Eintragungen bei den Datenbanken laufend gescannt. Im Anschluss an eine Marken Neueintragung wird versucht, ein Geldtransfer auf ein ausländischen Bankkonto herbeizuführen.
Die Aufforderung zur Zahlung ist plausibel und begründet aufgebaut. Da es bei diesem Thema zudem um ein nicht alltägliches geht, ist in der Buchhaltung das Vertrauen zur Echtheit schnell aufgebaut. Die angemeldete Marke ist im Rechnungsdokument abgebildet. Auch die Waren- und Dienstleistungsklassen und die Adresse und Daten des Markenanmelders sind korrekt angegeben.
Damit wird clever der Eindruck erweckt, die Aufforderung zur Zahlung berechtigt und echt, und noch im Zusammenhang der Markenanmeldung z.B. beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum zu bezahlen ist.
Im Kleingedruckten (auf Englisch) findet sich aber ein kurzer Hinweise, dass mit dem Eingang der Zahlung ein neuer Vertrag zustande kommt. Und zwar zur Platzierung des Markennamens auf einer Privaten Datenbank Webseite (diese wird aber nicht genannt). Es besteht also gar keine Verpflichtung zur Zahlung.
Wird allerdings der Betrag einfach schnell überwiesen, dann ist es sicher schwierig, den einmal bezahlten Betrag mit Erfolg vom Ausland zurückzuholen. In unserem Fall waren die Beträge € 2.098,– und € 1.974,– mit Firmen Bestimmungsland Ungarn und Georgien.
Ein klarer und deutlicher Hinweis für ein Vertragsanbot fehlt. Den Zusammenhang erkennt man nur, wenn man sich genug Zeit nimmt und sich den Kontext begreifbar macht.
Da diese Dokumente in der Regel zeitnah zu den tatsächlichen Markeneintragungen versendet werden, werden sicher einige Unternehmer in die Falle tappen und davon ausgehen, dass es sich um eine verbindlich Zahlung im Zusammenhang mit der Markenanmeldung handelt.
Trotz einer oft absichtlich irreführend gewählten Bezeichnung, wie Patent- und Markenregister besteht keine Verbindung zum Patentamt.
Das österreichische Patentamt, das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), die Weltagentur für geistiges Eigentum (WIPO) und das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) warnen in diesem Zusammenhang bei Erhalt einer Rechnung / Zahlungsaufforderung von folgenden Unternehmen – Auszug:
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