🏖 Urlaub ab 29. Juli
Auslieferung aller Bestellungen bis 28. Juli, 22 Uhr. Danach, ab 19. August wieder im wöchentlichen Frischeversand.
Nun ist sie also da, die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), gültig seit 13. Dezember 2014.
Ab sofort sind unsere Käsesorten deshalb in der Käsebeschreibung mit der Tabelle “Nährwert” ergänzt.
Hintergrund und Ziel der EU-Verordnung war und ist es, eine Zersplitterung der bisherigen Kennzeichnungsregelungen zu verhindern. In erster Linie führt die neue Verordnung daher bereits existierende Rechtsvorschriften zusammen. Sie löst auf europäischer Ebene die bisherige Etikettierungs-Richtlinie 2000/13/EG und die Nährwertkennzeichnungs-Richtlinie 90/496/EWG ab.
Nationalen Bestimmungen, welche bisher diese Richtlinien umsetzten – die Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung sowie die Nährwertkennzeichnungs-Verordnung – verlieren mit Inkrafttreten der neuen Verordnung ihre Wirkung.
Die Parlamentarier der EU einigten sich hierbei auf eine verpflichtende Nährwertkennzeichnung. Diese erfolgt in Form einer Tabelle bezogen auf 100 Gramm oder 100 Milliliter. Bislang erfolgte die Nährwertinformation weitgehend freiwillig.
In allen EU-Ländern ist es nun Pflicht, auf vorverpackten Lebensmitteln den Kaloriengehalt und die sechs Nährstoffe Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz anzuführen.
Die Darstellung der neuen, verpflichtenden Nährwertkennzeichnung hat nun in einer übersichtlichen Tabelle zu erfolgen. Wo diese auf der Verpackung zu stehen hat, bleibt aber den Herstellern überlassen.
Für Allergene gelten durch die Lebensmittelinformationsverordnung nun umfangreichere Kennzeichnungspflichten.
Bislang waren allergene Zutaten bereits in der Zutatenliste deutlich zu kennzeichnen. Künftig sind die Allergene zusätzlich optisch hervorzuheben, beispielsweise durch eine andere Schriftart oder eine andere Hintergrundfarbe.
Auch für unverpackte Lebensmittel, so genannte „lose Ware“, gilt jetzt die Informationspflicht zu Allergenen. Die Art und Weise dieser KennzeichnungKennzeichnung von Käse Käseverpackungen müssen über gewisse Kennzeichnungen verfügen. Zweck dieser Kennzeichnungen ist es, den Verbraucher vor Täuschungen zu schützen, sowie die Zuführung bestimmter Informationen über das Produkt bekanntzugeben. Schutz der Konsumenten In der Käseproduktion haben die „Trickser“ keine Chance. An den Rahmenbedingungen ist nicht zu rütteln, die sind im österreichischen Lebensmittelbuch „Käse-Codex“ definiert. Ziel ist ein hoher Schutz der » Mehr Info ist durch die einzelnen EU-Mitgliedstaaten jedoch erst noch festzulegen. Hierzu wird es in weiterer Folge nationale Vorschriften geben.
Seit dem Jahr 2000 ist bereits eine Herkunftskennzeichnung für Rindfleisch vorgeschrieben. Künftig ist dies auch für Schweinefleisch, Schaffleisch, Ziegenfleisch und Geflügelfleisch verpflichtend.
Ob weitere Vorschriften zur Herkunftskennzeichnung machbar und sinnvoll sind, wird erst eine so genannte „Folgenabschätzung“ durch die Europäische Kommission zeigen.
So ist zu klären, ob langfristig auch andere Fleischarten und Fleisch als Zutat sowie MilchDie Arge Heumilch Österreich. Heumilch ist die ursprünglichste Form der Milchgewinnung. Nur so läßt sich Käse für längere Reifung erzeugen. » Mehr Info und Milcherzeugnisse unter die Kennzeichnungspflicht fallen. Offen ist auch, ob der Ort der Geburt, der Aufzucht oder der Schlachtung der Tiere oder alle drei Angaben vorgeschrieben werden. Dazu muss die EU-Kommission innerhalb von zwei Jahren noch konkrete Durchführungsvorschriften erlassen.
Durch spezielle Kennzeichnungsvorschriften können Verbraucher künftig so genannte Lebensmittelimitate leichter erkennen!
Zum Schutz vor Konsumententäuschung muss nun bei Produkten wie etwa Analogkäse der ersatzweise verwendete Stoff in unmittelbarer Nähe des Produktnamens und in prominenter Größeangegeben werden.
Fleisch- oder Fischerzeugnisse, die den Anschein erwecken könnten, es handele sich um ein gewachsenes Stück, die jedoch aus kleineren Stücken zusammengesetzt sind (z. B. sogenanntes Klebefleisch), sind künftig mit dem Hinweis „aus Fleischstücken bzw. Fischstücken zusammengefügt“ deutlich erkennbar zu machen.
Alle festgelegten verpflichtenden Informationen müssen nun an einer gut sichtbaren Stelle deutlich und gut lesbar mit einer Mindestschriftgröße von 1,2mm stehen.
» Weiterführende Informationen vom Bundesministerium
Die neue Lebensmittelinformations Verordnung fördert, auf den ersten Blick jedenfalls, das gewissenhafte und ehrliche Herstellen von Lebensmitteln, und schafft so mehr Klarheit für den Verbraucher beim Lebensmittelkauf. Inwieweit das für kleine, regionale Hersteller zu komplizierten und teuren Mehrbelastungen kommt, ist eine interessante Frage?
Die Verordnung stellt sicher, dass die bislang weitgehend freiwillige Nährwertinformation auf Verpackungen einheitlich für die gesamte Europäische Union verpflichtend wird. Die Informationen werden umfassender und besser lesbar.
» deutsche-handwerks-zeitung.de
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