Heumilch: Österreichisches Heumilchregulativ – Vorschriften für silofreie Milch
Bestimmungen, Jänner 2013
Definition der Heumilch
- HeumilchDie Arge Heumilch Österreich. Heumilch ist die ursprünglichste Form der Milchgewinnung. Nur so läßt sich Käse für längere Reifung erzeugen. » Mehr Info ist Milch von Muttertieren (Kuh, Schaf, Ziege), die von Milcherzeugern produziert wird, welche sich den Kriterien des Österreichischen Umweltprogramms (der ÖPUL-Maßnahme “Silageverzicht“), sowie der Einhaltung des österreichischen Regulativs für Heumilch verpflichtet haben.
- Alm-/Alpmilch ist Heumilch, wenn auf der Alm/Alpe die Kriterien der ÖPUL-Maßnahme “Alpung und Behirtung“ und das Regulativ für Heumilch eingehalten werden.
- Bio-Heumilch erfordert zusätzlich die Einhaltung der EU-Bioverordnung 834/2007 und 2008 idgF.
- AMA-Gütesiegel Richtlinie, Haltung von Kühen zur Milch-und Fleischgewinnung idgF bzw. Schaf-und Ziegenhaltung idgF
- Österreichisches Lebensmittelbuch: Richtlinie zur Definition der “Gentechnikfreien Produktion“ von Lebensmitteln und deren KennzeichnungKennzeichnung von Käse Käseverpackungen müssen über gewisse Kennzeichnungen verfügen. Zweck dieser Kennzeichnungen ist es, den Verbraucher vor Täuschungen zu schützen, sowie die Zuführung bestimmter Informationen über das Produkt bekanntzugeben. Schutz der Konsumenten In der Käseproduktion haben die „Trickser“ keine Chance. An den Rahmenbedingungen ist nicht zu rütteln, die sind im österreichischen Lebensmittelbuch „Käse-Codex“ definiert. Ziel ist ein hoher Schutz der » Mehr Info idgF
Heumilch – Verbotene Futtermittel
- Keine Herstellung und Verfütterung von SilofutterGesunde Heumilch stammt von Kühen, die ausschließlich mit frischem Grünlandfutter, Heu und Getreide gefüttert werden. » Mehr Info auf allen Betriebsstätten eines Heumilcherzeugers. Auch der Verkauf direkt vom Feld ist unzulässig.
- Keine Produktion und Lagerung von Rundballen jeder Art in Folie. Auch der Verkauf direkt vom Feld ist unzulässig.
- Keine Herstellung und Verfütterung von Feuchtheu oder Gärheu auf allen Betriebsstätten eines Heumilcherzeugers.
- Keine Verfütterung von Nebenprodukten von Brauereien, Brennereien, Mostereien und anderen Rückständen der Lebensmittelindustrie wie z.B. Nass- Biertreber oder Nass-Schnitten – Ausnahme: Trockenschnitte als Nebenprodukt der Zuckerherstellung und Eiweißfuttermittel aus der Getreideverarbeitung im trockenen Zustand.
- Keine Verfütterung von Futtermitteln in eingeweichtem Zustand (z.B. Tränken).
- Keine Verfütterung von Futtermitteln tierischen Ursprungs (Milch, MolkeMolke ist die wässrig grünlich-gelbe Flüssigkeit, die bei der Käseherstellung entsteht. » Mehr Info, Tiermehle etc.), mit Ausnahme von Milch und Molke für Jungvieh.
- Keine Verfütterung von Küchen-, Garten- und Obstabfällen, Kartoffeln und Harnstoff
- Keine Verfütterung von Futtermitteln, denen Stoffe mit spezifischer Wirkung wie Antibiotika, Chemotherapeutika, Hormone zugesetzt wurden
Heumilch – Erlaubte Futtermittel
- Als Ergänzungsfutter sind Grünraps, Grünmais, Grünroggen und Futterrüben sowie Heu-, Luzerne-und Maispellets erlaubt.
- Weizen, Gerste, Hafer, Triticale, Roggen und Mais in marktüblicher Form, z. Bsp. Kleie, Pellets, etc. sind zulässig.
- Ackerbohnen, Futtererbsen , Ölfrüchte und Extraktionsschrote bzw. Kuchen können in der Futterration verwendet werden.
- Der Raufutteranteil in der Jahresration muss mind. 75% der TrockenmasseDie Abkürzung F.i.T. steht für den Fettgehalt in der Trockenmasse und findet sich als Bezugsgröße auf jedem Käse. » Mehr Info betragen.
Heumilch – Düngungsbestimmungen
- Keine Ausbringung von Klärschlamm, Klärschlammprodukten aus kommunalen Aufbereitungsanlagen auf alle landwirtschaftlichen Nutzflächen des Milchlieferanten.
- Einhaltung einer Mindestwartezeit von 3 Wochen zwischen der Ausbringung von Wirtschaftsdünger und Nutzung auf allen Futterflächen des Milchlieferanten.
- Kompost mit Grünschnitt, Strauchschnitt und Biotonne kann ausgebracht werden, wenn der Komposthersteller an einem Qualitätssicherungssystem teilnimmt und dafür zertifiziert ist. Dabei ist mindestens die Kompostgüte A Voraussetzung.
Heumilch – Einsatz chemischer Hilfsstoffe
- Nur selektiver Einsatz von chemisch synthetischen Pflanzenschutzmitteln unter fachlicher Anleitung von landwirtschaftlichen Fachberatern sowie Punktbekämpfung auf allen Futterflächen des Milchlieferanten möglich.
- Ein Einsatz von zugelassenen Sprühmitteln zur Fliegenbekämpfung ist in Milchviehställen nur bei Abwesenheit der Muttertiere erlaubt.
- Die Anwendung von Euterdesinfektionsmitteln muss in einer Form erfolgen, die eine Kontamination der Milch – Übertragung in die Milch mit Sicherheit ausschließt.
Heumilch – Lieferverbote
- Ablieferung nach dem Abkalben frühestens am 10. Tag nach erfolgter Abkalbung.
- Ablieferung der Milch von Muttertieren nach Behandlung mit Arzneimitteln vor Ablauf der Wartefrist.
- Bei Euterbehandlung mit Antibiotika oder ähnlich wirksamen Mitteln darf die Milch frühestens nach Ablauf der Wartefrist geliefert werden.
- Bei Einstellung von Kühen, denen Silage verfüttert wurde, ist eine Wartezeit von mindestens 14 Tagen einzuhalten.
- Alm-/Alptiere, die auf dem Heimbetrieb mit Silage gefüttert wurden, müssen entweder 14 Tage vor Alm-/Alpauftrieb auf silofreie Fütterung umgestellt werden oder die Milch kann erst nach 14 Tagen auf der Alm/Alpe als Heumilch verwendet werden.