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Deutschland: Gerichtsurteil in Trier – Vegane Produkte dürfen nicht als „Käse“ vermarktet werden
Verbraucherschutz & Gerichtsurteil in Trier: Vegane Produkte dürfen nicht als „Käse“ vermarktet werden
Video und Bericht zu AnalogkäseherstellungWo „KäseAnaerobe bedeutet, der Kaese hat gleichmässige Reifung ohne Sauerstoff Einfluss durch Paraffin- oder Folienüberzug. » Mehr Info“ drauf steht, muss nach einer Gerichtsentscheidung aus Trier auch MilchDie Arge Heumilch Österreich. Heumilch ist die ursprünglichste Form der Milchgewinnung. Nur so läßt sich Käse für längere Reifung erzeugen. » Mehr Info tierischen Ursprungs drin sein.
In einem Zivilverfahren hat das Landesgericht Trier einem Produzenten von veganer Kost nun untersagt, die Bezeichnung „Käse“ bzw. „Cheese“ zu verwenden. Laut Gerichtsentscheid sei die Vermarktungsstrategie des beklagten Unternehmens wettbewerbswidrig, denn in Käse muss Milch tierischen Ursprungs enthalten sein.
Wo „Käse“ drauf steht, muss nach einer Gerichtsentscheidung aus Trier auch Milch tierischen Ursprungs drin sein. Ein auf vegetarische und vegane Kost spezialisierter Hersteller darf seine Produkte demnach nicht mehr unter dieser Bezeichnung vertreiben.
Die Siebte Zivilkammer des Landgerichts Trier untersagte in einem am Dienstag bekanntgegebenen Urteil einem auf vegetarische und vegane Kost spezialisierten Hersteller aus der Eifel, einige seiner Produkte unter der Bezeichnung „Käse“ oder unter dem englischen Wort „Cheese“ zu vermarkten (Aktenzeichen 7 HK O 41/15, Urteil vom 24.3.2016). Das Gericht beruft sich auf europäisches Recht (EU-VO 1308/2013).
Demnach sei der Internetauftritt der Firma wettbewerbswidrig. Zwar werde in der Produktbeschreibung klargestellt, dass es sich nicht um Erzeugnisse tierischen Ursprungs handele. Doch dies reiche nicht aus. Bei der Entscheidung sei es nicht darauf angekommen, ob Verbraucher durch die Bezeichnung getäuscht werden könnten, erklärte das Gericht.
Geklagt hatte den Angaben zufolge ein Verein, der seine Mitglieder vor unlauterem Wettbewerb schützen will. Den Namen teilte das Gericht nicht mit, auch nicht den des Produzenten. Die Entscheidung erging im Wege einstweiligen Rechtsschutzes.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt dieses Urteil. Er kritisiert die Praxis einiger Lebensmittelverarbeiter, ein nicht auf Milch basierendes LebensmittelKennzeichnung von Käse Käseverpackungen müssen über gewisse Kennzeichnungen verfügen. Zweck dieser Kennzeichnungen ist es, den Verbraucher vor Täuschungen zu schützen, sowie die Zuführung bestimmter Informationen über das Produkt bekanntzugeben. Schutz der Konsumenten In der Käseproduktion haben die „Trickser“ keine Chance. An den Rahmenbedingungen ist nicht zu rütteln, die sind im österreichischen Lebensmittelbuch „Käse-Codex“ definiert. Ziel ist ein hoher Schutz der » Mehr Info als „Käse“ zu bezeichnen, obwohl der gesetzliche Bezeichnungsschutz für Milch und Milchprodukte eindeutig ist. Der DBV hält diese Praxis für rechtswidrig und fordert die Lebensmittelverarbeiter zu einer geänderten Bezeichnung ihrer Produkte auf.
Schutz der Bezeichnung gefordert
Da es für Fleisch- und Wurstprodukte bisher an einem vergleichbaren Bezeichnungsschutz fehlt und zunehmend vegetarischer und veganer Fleisch- und Wurstersatz mit Begriffen wie Schinken oder Schnitzel auf den Markt kommen, forderte der DBV vom Gesetzgeber hier eine Nachschärfung der Regelungen und ein eindeutiges Bekenntnis zum Original.
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Käse ist wirklich sehr lecker. Vielen dank für die tollen Informationen.